Zahnersatz: von der Diagnose bis zur Abrechnung

    Zahnarzt Zahnersatz

    Je nach individuellem Fall kommen beim Zahnersatz verschiedene Optionen in Betracht. – Foto: georgerudy / 123RF

    Es gibt viele Gründe, die einen Zahnersatz notwendig machen. Vielleicht hat man das Zähneputzen etwas zu oft vernachlässigt, oder sich falsch ernährt und nun hat sich Karies durch einen Zahn gefressen. Es ist aber auch möglich, beim Sport durch ein Missgeschick oder durch einen Unfall, einen oder mehrere Zähne zu verlieren. Dazu kommen alters- und krankheitsbedingter Zahnausfall. Will man nicht dauerhaft mit unschönen Zahnlücken leben, ist Zahnersatz die einzige Lösung. Je nach Problemstellung kommen Brücken, Kronen oder Implantate infrage. Sollen mehrere fehlende Zähne ersetzt werden, können Teil- und Vollprothese (die Dritten) angefertigt werden. Über die möglichen Behandlungsmethoden, die Kosten und das weitere Vorgehen lassen Sie sich im Gespräch mit einem Spezialisten aufklären.

    Spezialistensuche und erstes Beratungsgespräch

    Die Kosten für Zahnersatz sind allerdings sehr hoch, da einerseits die Arbeit von speziell ausgebildeten Ärzten in Anspruch genommen wird, und andererseits jede Brücke, jedes Implantat und jede Zahnprothese eine Maßanfertigung ist. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele beim Gedanken an Zahnimplantaten regelrechte „Zahnschmerzen“ bekommen. Obwohl Krankenkassen einen Teil der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz übernehmen, und dieser Anteil durch Vorlage eines regelmäßig geführten Bonushefts noch erhöht werden kann, muss ein Teil der Kosten in der Regel selber getragen werden. Sie sollten sich deshalb ausgiebig über verschiedene Behandlungsmethoden und geeignete Spezialisten informieren. Ist der Arzt gefunden, klärt er zunächst nach der ersten Untersuchung über die notwendigen Maßnahmen, deren Vor- und Nachteile sowie deren Risiken und Kosten auf. Dabei macht er auf die Regelversorgung und andere Alternativen aufmerksam. Die Regelversorgung ist meist die preiswerte Basisoption, die gleichartige sowie die andersartige Versorgung sind optisch ansprechender, kosten aber mehr.

    Vom Heil- und Kostenplan bis zur Behandlung

    Der behandelnde Zahnarzt stellt, nachdem der Patient sich für eine Behandlungsmethode entschieden hat, einen Heil- und Kostenplan auf. Dieser beinhaltet Angaben zum Zahnstatus, zum ärztlichen Befund und der geplanten Therapie und deren Kosten. Der 2. Teil des Heil- und Kostenplans enthält eine Übersicht der verschiedenen Behandlungsmethoden (Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung) und den jeweiligen Kosten, damit der Patient genau erkennen kann, wie viel die Behandlung kosten wird, und wie hoch in etwa die Zuzahlung der Krankenkasse sein wird. Der Heil- und Kostenplan sowie das Bonusheft des Patienten werden nun zur Bewilligung an die Krankenkasse geschickt. Diese prüft die geplanten Maßnahmen auf medizinischer und wirtschaftlicher Basis. Wird der Plan bewilligt, legt die Krankenkasse einen Festzuschuss fest, aus dem sich im Zusammenhang mit den Gesamtkosten der Eigenanteil berechnet. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Behandlungsmethode und der Krankenkasse ab. Nun kann die Behandlung beginnen, der Heil- und Kostenplan ist für 6 Monate gültig. Sollten Änderungen der Behandlungsmethode anfallen, so lässt der behandelnde Arzt diese wieder von der Kasse prüfen. Nach der erfolgreichen Behandlung erhält der Patient die Rechnung über den verbleibenden Eigenanteil.

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