Wer an Brustoperationen denkt, denkt zumeist an Schönheitsoperationen, die aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt werden. Doch gerade die weibliche Brust als sensibles Organ kann genetisch oder krankheitsbedingt durch hormonelle Veränderungen in der Pubertät oder Schwangerschaft verschiedenste Fehlbildungen entwickeln. Ein körperliches Risiko stellen diese Veränderungen für die betroffenen Frauen in den meisten Fällen nicht dar, aber oft führen sie zu psychischen Belastungen.
In diesen Fällen ist es eine Überlegung wert, ob die Fehlbildung mithilfe einer plastischen Operation behoben werden kann. Bei einem chirurgischen Eingriff aus rein ästhetischen Gründen stellt sich natürlich immer die Frage nach dem Nutzen-Risiken-Verhältnis, das jede Patientin für sich selber abwägen muss. Entscheidet sie sich für eine Brustoperation, muss sie in solchen Fällen auch die Kosten selbst tragen. In extremen Fällen von angeborenen und den meisten erworbenen Brustdeformitäten, also infolge von Erkrankungen oder Unfällen, sind die Krankenkassen jedoch verpflichtet, die Kosten für die Brustoperation zu übernehmen.
Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Brust-OP?
Im Falle einer Brustkrebserkrankung kommt es oft zu einer Mastektomie, also einer Brustamputation, bei der die Brustdrüse auf einer oder beiden Seiten entfernt wird. Zwar können bis zu 70 Prozent der Patientinnen mit brusterhaltenden Operationen behandelt werden, doch auch immer mehr Frauen entscheiden sich bei einem genetisch stark erhöhten Brustkrebsrisiko für eine prophylaktische Brustamputation, wie es zum Beispiel auch Angelina Jolie tat.
Auch in diesen Fällen tragen viele Krankenkassen die Kosten für den präventiven Eingriff, es bleibt aber stets eine Einzelfallentscheidung. Zumindest eine Genanalyse muss vorliegen, die belegt, dass es sich um eine Hochrisikopatientin handelt.
Andere Gewebe zerstörende Krankheiten sind zum Beispiel bakterielle Entzündungen, die die Brustdrüsen betreffen und meistens von Staphylokokken verursacht werden. Neben Schmerzen, Rötungen und Schwellungen kann es auch zu teilweise chronischen Abszessen kommen. Ist die Entzündung so schwerwiegend, reichen Medikamente und Antibiotika zur Behandlung nicht mehr aus, auch hier muss ein chirurgischer Eingriff vorgenommen werden.
Diese Operationen dienen allerdings primär der Behandlung der vorliegenden Krankheit. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann eine Rekonstruktion der Brust in Form eines plastisch-chirurgischen Eingriffs erfolgen. Dies geschieht meist durch den Einsatz von Implantaten oder Eigengewebe, auch eine Wiederherstellung der Brustwarze kann mitunter von Nöten sein.
In den oben beschriebenen Fällen sehen die Krankenkassen meistens eine medizinische Indikation vorliegen und übernehmen die Kosten in vollem Umfang. Trotzdem sollte schon vor einer geplanten Brust-OP eine Anfrage an die Versicherung gestellt werden. Auch nach Unfällen oder anderen äußerlichen Gewalteinwirkungen kann es zu Verletzungen und Deformationen der Brust kommen. Eine korrigierende Operation gilt auch in diesen Fällen als oft als medizinisch indiziert, womit eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse wahrscheinlich ist.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Während bei rein kosmetisch-ästhetischen Indikationen eine Kostenübernahme nicht infrage kommt, gibt es auch ästhetische Indikationen mit bedingt medizinischer Grundlage. Diese bestehen meist dann, wenn es sich um schwere angeborene Deformitäten handelt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Erhebliche Asymmetrien zwischen den beiden Brüsten
- Genetisch bedingte Unterentwicklung der Brust
- Eine überzählige Anlage der Brust, also mehr als zwei Brüste
Hier können Krankenkassen in Ausnahmefällen die gesamten OP-Kosten übernehmen oder einen Teil dazu beisteuern. Doch in jedem Fall gilt, dass die Patientin entscheiden muss, ob sie einen operativen Eingriff zur Brustkorrektur über sich ergehen lassen will und auch jede Krankenkasse entscheidet von Fall zu Fall unterschiedlich.